Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4140
BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89 (https://dejure.org/1989,4140)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1989 - 4 StR 68/89 (https://dejure.org/1989,4140)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1989 - 4 StR 68/89 (https://dejure.org/1989,4140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur Wohnung von Menschen dient - Aufgabe des Wohnzwecks durch das abgesprochene Verlassen des Gebäudes - Unmöglichkeit der Aufgabe des Wohnzwecks für Dritte - Tateinheitliche Vollendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
    Damit könnten sie das Gebäude endgültig nicht mehr als ihre Wohnung betrachtet haben (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 und 4).

    Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5).

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
    Damit könnten sie das Gebäude endgültig nicht mehr als ihre Wohnung betrachtet haben (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 und 4).
  • BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86

    Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
    Damit könnten sie das Gebäude endgültig nicht mehr als ihre Wohnung betrachtet haben (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 und 4).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
    Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5).
  • BGH, 16.08.1988 - 5 StR 367/88

    Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe hinsichtlich der Herbeiführung

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
    Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2

    Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93

    Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von

    Der Entschluß, eine Räumlichkeit als Wohnung aufzugeben, kann nach Sachlage auch dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Alleinbewohner einen Brand selbst legt oder durch andere legen läßt (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 bis 6; BGH bei Holtz MDR 1981, 981; BGH NStZ 1984, 455).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks).
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90

    Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten -

    Was den Brandstiftungsvorwurf angeht, bemerkt der Senat noch: Soweit das Landgericht in Erwägung zieht, möglicherweise sei der Ehemann der Angeklagten der Täter oder zumindest mit ihrer Tat einverstanden gewesen, wäre ihr Handeln weder nach § 306 Nr. 2 StGB noch nach § 308 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6; § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1; § 308 Abs. 2 minder schwerer Fall 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht