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BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur Wohnung von Menschen dient - Aufgabe des Wohnzwecks durch das abgesprochene Verlassen des Gebäudes - Unmöglichkeit der Aufgabe des Wohnzwecks für Dritte - Tateinheitliche Vollendung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87
Aufgabe des Wohnzwecks
Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Damit könnten sie das Gebäude endgültig nicht mehr als ihre Wohnung betrachtet haben (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 und 4).Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5).
- BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …
Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Damit könnten sie das Gebäude endgültig nicht mehr als ihre Wohnung betrachtet haben (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75];… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 und 4). - BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86
Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden …
Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Damit könnten sie das Gebäude endgültig nicht mehr als ihre Wohnung betrachtet haben (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 und 4). - BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79
Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung
Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5). - BGH, 16.08.1988 - 5 StR 367/88
Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe hinsichtlich der Herbeiführung …
Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5).
- BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft …
Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22). - BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere …
Falls der Mitangeklagte H. in dem Gebäude eine Wohnung gehabt haben sollte, könnte er diese endgültig aufgegeben haben, als er vor dem ersten Brand "seine persönlichen Sachen aus dem Gebäude" ausräumte (UA 15) und in der Nacht vor dem verabredeten Brand nach Frankfurt fuhr (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6). - BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis - …
Eine Verurteilung aus § 306 Nr. 2 StGB scheidet jedoch dann aus, wenn der Auftraggeber der Brandstiftung das Haus alleine bewohnt und es zur Tatzeit nicht mehr als seine Wohnung betrachtet (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8).
- BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2 …
Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6). - BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93
Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von …
Der Entschluß, eine Räumlichkeit als Wohnung aufzugeben, kann nach Sachlage auch dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Alleinbewohner einen Brand selbst legt oder durch andere legen läßt (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 bis 6; BGH bei Holtz MDR 1981, 981; BGH NStZ 1984, 455). - BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks). - BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten - …
Was den Brandstiftungsvorwurf angeht, bemerkt der Senat noch: Soweit das Landgericht in Erwägung zieht, möglicherweise sei der Ehemann der Angeklagten der Täter oder zumindest mit ihrer Tat einverstanden gewesen, wäre ihr Handeln weder nach § 306 Nr. 2 StGB noch nach § 308 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6; § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1; § 308 Abs. 2 minder schwerer Fall 1).